Übermut tut selten gut!

Junge Menschen können es kaum erwarten, endlich den Führerschein zu machen.
Endlich selbst Autofahren zu können bedeutet erwachsen sein! Ein tolles Gefühl!

Leider geht jugendlicher Elan oft schnell in Leichtsinn über. Risiken und Gefahren werden gerne ausgeblendet. Die eigene Fahrkunst wird überschätzt, es wird zu schnell gefahren, das Tabu „Alkohol am Steuer“ ist zu später Stunde oft vergessen. Daraus resultieren die meisten Unfälle in der Gruppe der Führerscheinneulinge und jungen Autofahrer. Auch für den Kfz-Versicherungsschutz gelten Spielregeln, die jedem Autolenker klar sein müssen. Wir bringen sie hier in Erinnerung:

  • Der Kfz-Versicherungsvertrag darf keinesfalls als Freibrief für unüberlegtes Handeln verstanden werden.
  • Für jeden Autofahrer gilt die Pflicht (Obliegenheit), Schadenfälle zu vermeiden!

Generelle Obliegenheiten sind u.a.:

  • Der Lenker muss zum Lenken des Fahrzeuges kraftfahrrechtlich berechtigt sein.
  • Die Vereinbarungen über die Verwendung des Kfz müssen eingehalten werden.
  • Es dürfen im Fahrzeug nicht mehr Personen als zugelassen befördert werden.
  • Der Lenker darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinne der Straßenverkehrsordnung befinden.
Besonders im Falle eines Verkehrsunfalls ist richtiges Verhalten geboten, um keine Obliegenheit zu verletzen:

  • Die Beteiligten müssen nach Möglichkeit alles tun, um den Schaden gering zu halten (Schadenminderungspflicht).
  • Werden Personen verletzt, ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen (Hilfeleistungspflicht).
  • Wesentliche Umstände, wie Verletzungen, Bremsspuren, die Unfallposition der Fahrzeuge sowie Namen und Adressen von Zeuginnen/Zeugen sind festzuhalten.
  • Die Beteiligten dürfen die genaue Feststellung des Unfallhergangs nicht behindern. Beispiele dafür sind Falschaussagen, Verschleierung des Sachverhaltes oder der Begleitumstände, Fahrerflucht, Verweigerung des Alkotests oder der Blutabnahme zur Feststellung des Alkoholisierungsgrades (Aufklärungspflicht).
  • Ist bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden, darf die Verständigung der Polizei unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten einander Name, Anschrift, Versicherungsdaten und evtl. Namen und Adressen von Zeugen nennen. Ratsam ist, an Ort und Stelle den Europäischen Unfallbericht auszufüllen und von den Beteiligten unterschreiben zu lassen.
  • Spätestens innerhalb einer Woche muss der Unfall unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.
  • Sollte ein verwaltungsbehördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet werden, so ist dies ebenfalls der Versicherungsgesellschaft anzuzeigen (Anzeigepflicht).
  • In der unmittelbaren Unfallsituation dürfen keinesfalls irgendwelche Eingeständnisse bzw. Zusagen gemacht werden. Ob und in welcher Höhe eine Schadenzahlung erfolgen wird, ist ausschließlich Sache der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Die Folgen einer typischen Jugendsünde können schwerwiegend sein.

 Wenn eine Obliegenheitsverletzung nachgewiesen wird, kann eine Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft die Folge sein. Diese ist zwar mit 11.000 Euro begrenzt (bei zwei oder mehreren Obliegenheitsverletzungen mit 22.000 Euro), für einen jungen Menschen kann diese Summe allerdings eine harte Strafe sein!

Daher unser Appell an Eltern und erfahrene Autolenker: Reden Sie mit jungen Autolenkern über die möglichen Folgen einer Obliegenheitsverletzung!