Pauschalreisen

Rechtzeitig zur Hauptreisezeit kommt eine interessante Verbesserung für Konsumenten: für Pauschalreisen gibt es jetzt mehr Schutz.

Mit 1. Juli 2018 tritt ein neues Pauschalreisegesetz in Kraft. Das Gesetz wird Reisende besser schützen, wenn bei einer Buchung etwas schief läuft oder der Reiseveranstalter oder das Reisebüro gar pleitegeht.

Das gilt ab jetzt auch für Angebote, die bisher nicht als Pauschalreiseangebot galten. Zum Beispiel sogenannte „Pakete“ von Hotels, die geführte Wanderungen, Wellnessbehandlungen etc. umfassen. Wenn die Kosten für solche dazu gebuchten „sonstigen touristischen Leistungen“ 25% oder mehr des Gesamtbuchungswertes übersteigen, wird der Hotelier zum Pauschalreiseanbieter. Das hat nennenswerte Konsequenzen: Hoteliers müssen ab 1. Juli zur Absicherung Ihrer Kunden für eine eigene Insolvenzabsicherung sorgen.

Ergänzende Buchungen, die vor Ort gemacht werden, zum Beispiel spontan während des Urlaubsaufenthaltes, sind von dieser Regelung NICHT betroffen. Auch umfasst das neue Pauschalreisegesetz nicht Reisebausteine, die Kunden zum Beispiel online bei verschiedenen Anbietern selbst individuell zusammenstellen.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine Unterschiede. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen die neue Richtlinie umsetzen.

Als Kunde haben Sie durch das neue Gesetz ein verstärktes Recht auf die versprochene Leistung bzw. auf Entschädigung bis hin zum Rücktrittsrecht. Zögern Sie nicht, im Zuge Ihrer Buchung nach allen relevanten Informationen zu fragen!

Quelle: zum Teil Konsumentenschutz-Monatszeitung „AKtion“ Juli 2018

Das gesamte HMP-Team wünscht Ihnen erholsame, unbeschwerte Urlaubstage!