Erhöhung NOVA

Erhöhung NOVA und motorbezogene Versicherungssteuer

Wir informieren Sie über die Details, soweit sie bisher bekannt sind.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird mit der Erhöhung ab 1. März erheblich teurer! Der NoVA-Höchststeuersatz wird von 16 auf 30 Prozent angehoben.

Zukünftig wird die Abgabe nur noch anhand des Kohlendioxid-Ausstoßes Co2 berechnet, die bisherige Formel über den Normverbrauch fällt weg. Auch wird die Unterscheidung zwischen Diesel- und Benzinmodellen aufgehoben. Die Berechnung ist momentan noch ein Entwurf, jedoch ist jetzt schon klar, dass die AutofahrerInnen erheblich zur Kasse gebeten werden.

Verlieren Sie daher keine Zeit und informieren Sie sich noch rechtzeitig über Ihren Autokauf zu den verminderten Steuersätzen mit der alten NoVA-Berechnung. Sie sparen dadurch jetzt jede Menge Geld!

Die geplante Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer betrifft Bestands- und neu zugelassene Fahrzeuge und tritt ebenfalls voraussichtlich ab 1. März 2014 in Kraft.

Änderungen für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchst zul. Gesamtgewicht
– Die ersten 24 kW bleiben weiterhin unberücksichtigt.
– Die verbleibenden kW werden nach Leistung gestaffelt berechnet.

Änderungen für Motorräder
– Für Motorräder erhöht sich der Steuersatz auf 0,025 Euro pro ccm.

Wir sind Ihnen selbstverständlich bei der Berechnen Ihres Steueraufkommens jederzeit behilflich.
Wenn Sie noch nicht zu unseren zufriedenen Kunden zählen, bieten wir Ihnen unsere besondere Serviceleistung an. Wir prüfen gerne für Sie, ob es bei Ihrem KFZ-Vertrag noch Einsparungsmöglichkeiten gibt. 

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater.