Frostschäden

Frostschäden können Ihre Leitungswasser-Versicherung herausfordern!

Im kalten Vorarlberger Winter sind Frostschäden am Leitungswassersystem in Gebäuden leider an der Tagesordnung.

Wenn Sie einige Sicherheitsvorschriften beachten, bleiben Ihnen aufwendige Reparaturarbeiten erspart und Ihr Versicherungsschutz wird nicht gefährdet.

So können Frostschäden vermieden werden:
– Sparen Sie nicht am falschen Platz! In der kalten Jahreszeit sollten Sie alle Räume in Ihrem Gebäude ausreichend beheizen.
– Wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus (auch Wochenend- oder Ferienhaus) länger als 72 Stunden unbewohnt ist – unabhängig ob im Winter oder zu einer anderen Jahreszeit – sind Sie nach den Versicherungsbedingungen verpflichtet, alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren. Auch Ihre Heizungsanlage ist gegen Frostschäden zu schützen. Lassen Sie bei anhaltenden Minustemperaturen die Heizung entweder in Betrieb oder sorgen Sie dafür, dass sie regelmäßig kontrolliert wird. Wenn das nicht möglich ist, müssen die Heizkörper entleert werden.
– Der ordnungsgemäße Zustand aller wasserführenden Anlagen und Einrichtungen in Ihrem Gebäude braucht besonderes Augenmerk. Lassen Sie Mängel oder Schäden unverzüglich beheben.

Wir beraten Sie umfassend über Ihren passenden Versicherungsschutz.

Reden Sie mit uns! Wir sind gerne für Sie da.