Es könnte bares Geld für Sie geben!
Haben Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung für 2014 schon gemacht?
Wenn Sie dem Finanzminister kein Geld schenken möchten, können Sie sich zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen.
Eine Arbeitnehmerveranlagung (früher: Jahresausgleich) lohnt sich fast immer, vor allem dann, wenn Sie während des Jahres den Arbeitgeber gewechselt haben oder nicht ganzjährig beschäftigt waren.
Geld zurück gibt’s auch, wenn Sie Absetzbeträge nutzen. Sie können zum Beispiel Ausgaben für berufliche Weiterbildung geltend machen, Investitionen in Ihr Eigenheim oder außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arzt- oder Zahnarztrechnungen, Unterhaltszahlungen, Ausgaben für private Unfall- oder Krankenversicherung, für Spenden, Kirchenbeitrag etc.
Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums oder auf www.arbeiterkammer.at finden Sie dazu alle Details.
Ihre Arbeitnehmerveranlagung können Sie bequem selbst bei Finanz-Online machen: www.bmf.gv.at/service/formulare . Das Formular L1 ist dafür das richtige. Für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern sind die Formulare L1k als Beilage zu verwenden.
Verlieren Sie keine Zeit und stellen Sie den Antrag!
Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Jahresausgleich, also auch noch für die Jahre zurück bis 2010. Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Geld zurück!