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Bitte daran denken: Vor dem Urlaub den Hauptwasserhahn abdrehen!

Zur Obliegenheit (Pflicht) des Versicherungsnehmers gehört es, den Hauptwasserhahn abzudrehen, wenn das versicherte Gebäude/die versicherte Wohnung länger als 72 Stunden unbewohnt ist. Das wird in der Praxis leider gerne vergessen.

Die sogenannte „72-Stunden-Klausel“ ist Bestandteil der meisten Versicherungsbedingungen für die Haushalts- und Leitungswasserversicherung, das heißt die Versicherungsgesellschaft kann die Schadenszahlung verweigern, wenn ein Wasserschaden entsteht, der durch das Abdrehen des Hauptwasserhahns hätte vermieden werden können.

Je nach Vertrag besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn zum Beispiel Ihr Nachbar regelmäßig Ihr Post holt oder Ihre Blumen gießt. Durch diese Tätigkeit gilt das Haus/die Wohnung NICHT als „bewohnt“!

Fragen Sie bei uns nach, wenn Sie nicht sicher sind. Wir sind gerne für Sie da!