Der Winter ist da!
Frost, Sturm, Schneedruck und Dachlawinen können nicht nur beträchtliche Schäden an Gebäuden anrichten, sondern auch Menschen in Gefahr bringen.
Wir informieren Sie über Vorsorgemaßnahmen und Haftungsfragen:
Die Eigenheimversicherung deckt entsprechende Schäden am Grundstück und Eigenheim ab. Dieser Schutz setzt trotzdem eine Instandhaltungs- und Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers voraus.
Ist zum Beispiel ein Gebäude während der Frostperiode durchgehend länger als 72 Stunden unbewohnt, sind ausreichende Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.
Als Haus- und Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, Gehwege entlang des Grundstücks von Verunreinigungen wie Laub zu säubern, um Fußgänger nicht zu gefährden.
Gleiches gilt bei Eis und Schnee: Grundstücksbesitzer und Hauswarte müssen zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass die Gehsteige frei von Schnee und Glatteis sind. Ist über Nacht Glatteis zu erwarten, muss vorbeugend gestreut werden.
Spätestens jetzt sollte Ihr Eigenheim winterfit gemacht werden!
Dies sind zwar keine lustigen Arbeiten, aber notwendig:
- Wasseranschlüsse im Freien absperren und Wasserleitungen entleeren
- Heizanlage bei Frostgefahr regelmäßig kontrollieren. Ist die Heizanlage außer Betrieb: Leitungen entleeren und Heizanlage mit Frostschutzmittel sichern oder ebenfalls entleeren
- Dachrinnen und Abflussrohre von Laub und Schmutz befreien
- Fassade auf mögliche Risse und feuchte Stellen kontrollieren
- Dach auf Schäden untersuchen (lassen)
- Bei Solaranlagen Frostschutz messen bzw. nachfüllen
- Zustand der Bäume prüfen und kaputte Äste entfernen
Handeln Sie unverzüglich, wenn sich ein Schaden ereignet hat. Damit können Sie Folgeschäden vermeiden.
Wir sind Ihr Partner vor Ort und jederzeit für Sie da. Unser Anspruch ist eine professionelle und kundenorientierte Abwicklung jedes Schadenfalls.