„GUTEN MORGEN ÖSTERREICH“

Am 16.September sendete das ORF-Team live aus Andelsbuch

Über Besonderes und Einzigartiges aus der Gemeinde wurde berichtet: Andelsbuch als Mekka der Paragleiter, die prämierte Bregenzerwälder Ehrenziege „Beate“, die Sonderausstellungen im Werkraumhaus und natürlich ging es um den Bregenzerwälder Käse und das Käsehaus.

Es gab auch einen sehr nützlichen Beitrag zum Thema persönliche Sicherheit. Wir fassen den Inhalt hier kurz für Sie zusammen:

Ein Vertreter des Kuratoriums für Verkehrssicherheit berichtete über die Gefahren für Schulkinder und Jugendliche durch das Handytelefonieren und Benutzen des Smartphones im Straßenverkehr.

Zu den ohnehin zahlreichen Ablenkungen auf dem Schulweg kommt vermehrt das „Spiele-Fieber“. Die Apps aus der Computer-Spielewelt wie zum Beispiel „Pokémon Go“ brechen alle Rekorde. Millionen Nutzer suchen und jagen nach Minimonstern und versinken in eine Fantasiewelt.

Wissen Sie was „SMOMBIES“ sind?

Das Jugendwort 2015 setzt sich zusammen aus Smartphone und Zombie und meint damit Menschen, die sich mit konstantem Blick auf ihr Smartphone wie Zombies bewegen und von der Umwelt nichts mehr mitbekommen.

Im Straßenverkehr ist das nicht ungefährlich! Die Aufmerksamkeit und Konzentration werden erheblich eingeschränkt und das Unfallrisiko steigt um ein vielfaches.

Wie ist die Rechtslage, wenn Smombies einen Schaden anrichten oder einen Unfall verursachen, während sie mit dem Smartphone vor der Nase durch die Gegend laufen? Bezahlt dann die Versicherung? Grundsätzlich ja. Wer ins Spiel vertieft einen Schaden verursacht, ist durch die private Haftpflichtversicherung geschützt, allerdings nicht wenn der Schaden vorsätzlich angerichtet wird.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Rechtslage nicht so eindeutig. Wenn es zu einem Unfall kommt, weil ein Fußgänger geistesabwesend und ins Spiel vertieft die Straße überquert, kann ihm möglicherweise eine Teilschuld angelastet werden.