Eine ins Schloss gezogene Türe ist nicht versperrt!

Wenn Sie Ihre Haus- oder Wohnungstüre nur zuziehen, aber nicht versperren, riskieren Sie im Fall eines Einbruchs Ihren Versicherungsschutz. Das bestätigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Weiter lesen →