Reiseplanung

Kleines Lexikon für Ihre Reiseplanung

Wissenswertes rund um Reisepass und Personalausweis

  • Wenn Sie reisen müssen Sie sich innerhalb der EU – in Staaten mit und ohne Schengenabkommen – immer ausweisen können. Der Führerschein ist kein Reisedokument, auch der Personalausweis wird nicht in allen Staaten Europas als solches akzeptiert.
  • Mit abgelaufenem Pass oder Personalausweis können Sie nicht überall einreisen. Nur 17 Staaten haben ein entsprechendes Abkommen mit Österreich. Ein Personalausweis muss immer gültig sein. Bei Flugreisen kann mit einem abgelaufenen Reisepass aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines der Flug verweigert werden.
  • Wenn Sie im Urlaubsland Ihren Pass verlieren oder dieser gestohlen wird, müssen Sie eine Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei machen. Dann stellt die Botschaft einen Notpass aus. Dieser ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig.
  • Wenn Ihr Kind allein oder mit Bekannten reist ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nötig. Seit 2012 ist es nicht mehr möglich, Kinder in den elterlichen Pass mit einzutragen. Jedes Kind braucht einen eigenen Pass. Zu beachten ist auch die altersabhängige Gültigkeit. Erst ab dem zwölften Geburtstag des Kindes gilt der Pass zehn Jahre.

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) in Österreich wenn Sie nicht sicher sind. Auch die Autofahrerorganisationen verfügen über aktuelle Informationen.