Risiko Restalkohol

Die „heiße Phase“ des Faschingstreibens beginnt.

Risiko Restalkohol – Ihr Körper baut pro Stunde nur 0,1 bis 0,15 Promille ab!

Die Faschingsfeier war feucht-fröhlich und die Schlafenszeit kurz.

In wenigen Stunden sollen Sie ein Auto lenken und überlegen deshalb, welche „altbewährten Hausmittel“ es gibt, um wieder nüchtern zu werden.

 Lassen Sie das Auto lieber stehen! Denn der Abbau des Restalkohols lässt sich nicht beschleunigen!

Nach einer kalten Dusche und starkem Kaffee fühlen Sie sich wahrscheinlich zwar besser, der Restalkoholgehalt im Blut sinkt dadurch aber noch lange nicht. Selbst nach mehreren Stunden, ob Sie schlafen oder nicht, sind Ihre Aufmerksamkeitsleistung und Ihr Reaktionsvermögen noch stark eingeschränkt. Um Ihre volle Fahrtauglichkeit zurückzugewinnen, können Sie nur abwarten.

 Was passiert, wenn Sie in alkoholisiertem Zustand angehalten werden?

Es gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Probeführerschein-Besitzer müssen sogar unter der 0,1-Promille-Grenze bleiben. Andernfalls werden sie zur Nachschulung geschickt.

Bis 0,79 Promille drohen zwischen 300 und 3.700 Euro Verwaltungsstrafe sowie eine Vormerkung im Führerscheinregister. Beim zweiten Verstoß müssen Sie sehr wahrscheinlich zur Nachschulung und nochmals mindestens 200 Euro zahlen, beim dritten Verstoß ist der Schein für mindestens drei Monate weg.

Ab 0,8 Promille gibt es eine Verwaltungsstrafe zwischen 800 und 3.700 Euro sowie den Entzug der Lenkberechtigung für einen Monat. Im Wiederholungsfall müssen Sie für mindestens drei Monate auf Ihren Führerschein verzichten.

Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro. Führerscheinentzug für mindestens 4 Monate. Außerdem müssen Sie zur Nachschulung.

Wenn Sie mit 1,6 oder mehr Promille unterwegs sind, drohen Strafen zwischen 1.600 und 5.900 Euro, ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten sowie eine Nachschulung (500 Euro). Ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung (363 Euro) stehen Ihnen auch noch bevor. Mit denselben Konsequenzen müssen Sie rechnen, wenn Sie den Alkomat-Test verweigern.

Wenn Sie mit mehr als 0,8 Promille im Blut einen Unfall verursachen, kann Ihre Haftpflichtversicherung bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg von Ihnen zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei.

Genießen Sie die närrischen Tage und feiern Sie nach Lust und Laune! Aber (Rest)Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen!