Erwerbsunfähig

Wie können Sie den Einkommensverlust abfedern?

Eine chronische Krankheit, eine Invalidität durch einen Unfall – es gibt einige Gründe, warum Menschen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Die gesetzliche Absicherung ist zwar bis zu einem bescheidenen Ausmaß gegeben, aber ein Leben auf dem gewohnten Standard ist meistens nicht mehr möglich.

Die Generali-Versicherung AG hat für diese Personengruppe als Basisschutz einen neuen Erwerbsunfähigkeits-Tarif gestaltet. Mit dieser Versicherungslösung kann der Einkommensverlust durch eine monatliche Erwerbsunfähigkeitspension ausgeglichen werden.

Der Leistungsfall tritt ein wenn die versicherte Person mindesten 6 Monate außerstande ist, aufgrund von Krankheit, körperlicher Einschränkung oder Kräfteverfall einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen.

Das Produkt bietet u.a.

  • weltweiten Versicherungsschutz im Beruf und in der Freizeit
  • der vereinbarte Versicherungsschutz kann ohne neuerliche Gesundheitsprüfung nach bestimmten Lebensereignissen erhöht werden
  • im Leistungsfall tritt eine Prämienbefreiung ein

Die Prämien für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind aufgrund einer geringeren Eintrittswahrscheinlichkeit günstiger als für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies ist besonders bei Berufen mit vorwiegend körperlicher Arbeit von Bedeutung.

Auch Kinder können versichert werden
Für die Absicherung des späteren Einkommens können Kinder ab dem 10. Lebensjahr versichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit besteht die Option für den Umstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Ihr Geld soll in die richtige Vorsorge investiert sein!