Förderungen für Studierende

Studieren ist teuer. Rund 600 bis 1.000 Euro braucht man als Studierender in Österreich pro Monat. Die Summe beinhaltet unter anderen die Kosten für Wohnen, Lehrmaterial, Studiengebühren, Fahrtkosten und Freizeitgestaltung.

Bei dieser Summe ist es wichtig, alle möglichen Finanzierungsquellen (Stipendien, Beihilfen und steuerliche Erleichterungen) in die Planung einzubeziehen und sich einen passenden Finanzierungsmix zusammenzustellen.

Denn den klassischen Studenten der früheren Jahrzehnte, dessen Elternhaus für alle Kosten aufkam, gibt es kaum noch. Der Großteil der Studierenden geht heute nicht nur auf die Uni, zahlt für Studiengebühren, Miete und Lebenshaltung, sondern arbeitet Teil- und oft sogar Vollzeit. Trotzdem sind die hohen Kosten ein tägliches Thema und nicht selten kommt es zu einer gewissen Geldknappheit.

Wir haben recherchiert, wie Studierende an mehr Geld für die Zeit ihrer Ausbildung kommen und die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten zusammengestellt:

Wer kann Förderungen beantragen?
Anspruchsberechtigt sind ordentliche Studierende an Universitäten,
Fachhochschulen, Akademien und Hochschulen. Zur Studienberechtigungsprüfung
zugelassene Bewerber erhalten Förderungen höchstens für die Länge von zwei Semestern.

Finanzielle Unterstützung durch den Staat gibt es sowohl für „Vollzeitstudenten“ als
auch für Studierende, die sich berufsbegleitend fortbilden.

Studienbeihilfe
Für die Berechnung der Studienbeihilfe ist das elterliche Einkommen maßgeblich.
Die voraussichtliche Unterstützung durch den Staat kann auf  www.stipendienrechner.at ermittelt werden.
Über die notwendigen Voraussetzungen informiert www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/voraussetzungen

Familienbeihilfe
Bis zum 24. Lebensjahr besteht für Studierende generell Anspruch auf Familienbeihilfe.
Auszahlungsrichtlinien und Höhe der Beihilfe sind auf der Website des Bundesministeriums für Familien und Jugend detailliert aufgelistet: www.bmb.gv.at oder www.HELP.gv.at

Krankenversicherung
Zum Thema Selbstversicherung für Studierende gibt es auf der Website der Österreichischen Sozialversicherung www.sozialversicherung.at einen Online-Ratgeber und Online-Services.

Stipendium für Selbsterhalter
Dieses Stipendium kann beantragt werden, wenn sich Studierende mindestens vier Jahre selbst erhalten haben (Präsenz- und Zivildienstzeiten gelten auch als Zeiten des Selbsterhalts) und das jährliche Bruttoeinkommen mindestens 7.272 Euro abzüglich Sozialversicherung betragen hat.

Das Höchstalter bei Studienantritt darf grundsätzlich nicht mehr als 30 Jahre sein. Ausnahmen sind durch längere Selbsterhalt-Zeiten oder durch Kindererziehung oder Behinderung möglich.

Das elterliche Einkommen wird hier nicht berücksichtigt.

Förderungen für Studierende mit Erwerbstätigkeit
Studierende, die mehr als geringfügig arbeiten, können um Bildungskarenz beziehungsweise
Bildungsteilzeit beim Arbeitgeber ansuchen. Das Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld
wird vom AMS ausbezahlt. Wer über die Besteuerungsgrenze hinaus verdient, kann die Ausbildungskosten jährlich im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.

Weitere Infos unter www.bmf.gv.at