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Nachhaltigkeit

 

Transparenz-Verordnung


Stellungnahme zu Transparenz-VO (EU)2019/2088
Die EU-Verordnung vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ist am 10.3.2021 in Kraft getreten. Das heißt, wir sind verpflichtet auf unserer Homepage offenzulegen, wie wir mit Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten umgehen werden.

Einbeziehen von Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind bereits durch das jeweilige Versicherungsunternehmen berücksichtigt und in dessen vorvertraglichen Informationen dargelegt worden, für deren Richtigkeit wir nicht haften. Eine zusätzliche individuelle Berücksichtigung durch uns erfolgt daher nicht.
Eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie
Eine Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt durch das jeweilige Versicherungsunternehmen, auf die diesbezüglichen Informationen wird verwiesen. Wir haften nicht für deren Richtigkeit. Wir beabsichtigen nicht, zusätzlich zu diesen Informationen eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln. Soweit Informationen der einzelnen Häuser vorliegen, ist bereits eine hinreichende Informationsbasis durch die jeweiligen Versicherungsunternehmen gegeben.
Transparenz der Vergütungspolitik
Wir erhalten keine unterschiedlich hohen Vergütungen für Versicherungsanlageprodukte, je nachdem ob sie Nachhaltigkeitsrisken einbeziehen oder nicht. Auch die Vergütungen an unsere Subagenten fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.