Verlockend: Der Kauf im Internet!

Der Kauf im Internet wirkt häufig wie eine unkomplizierte und günstige Alternative zum Kauf im Geschäft. Jedoch können sich auch hier mögliche Probleme ergeben, welche es zu vermeiden gilt.

In der Zeit der Digitalisierung und somit auch in der Zeit des Online-Shoppings mag es häufig verlockend erscheinen, Artikel im Internet zu bestellen und somit ein vermeintliches Schnäppchen zu ergattern. Doch vor allem im Falle einer Reklamation können unerwartete Schwierigkeiten auftreten.

Dies wird im Speziellen bei einem Fall, den die Arbeiterkammer beschreibt, veranschaulicht, wobei eine Kundin ein gebrauchtes Fahrzeug von einem gewerblichen Anbieter im Internet erwirbt. Das gekaufte Fahrzeug weist jedoch nach kurzer Zeit bereits einen Defekt auf, welchen diese auf Rückfrage beim Händler reparieren lassen möchte. Die vorgeschlagenen Werkstätten lehnen die Reparatur wegen fehlender Seriosität des Händlers jedoch ab.

Für einen solchen Fall relevant sind somit die Gewährleistung sowie die speziellen Rücktrittsrechte der Kundin. Im Sonderfall des Erwerbs im Internet gibt es zusätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, auf welches der Verkäufer bzw. die Verkäuferin hinweisen muss. Wird der Kunde bzw. die Kundin jedoch nicht über dieses Recht informiert, erweitert sich die Frist für das Rücktrittsrecht sogar auf zwölf Monate. Zusätzlich dazu greift auch die Gewährleistung, auf welche Kunden unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Diese verpflichtet Händler dazu, die schadhafte Ware zu reparieren oder auszutauschen. Falls dies nicht möglich erscheint, ist der Kauf sogar wieder rückabzuwickeln, so spricht man von einer sogenannten Wandlung.

Unser Tipp: Auch im Internet sollten die teils verlockenden Angebote also unter die Lupe genommen werden, bevor man einen Kauf abschließt.